DigitalPakt Deutschland

IT-SYSTEMPARTNER Lüneburg installiert digitale Whiteboards in mehreren Schulen

In den vergangenen 14 Tagen konnten unsere erfahrenen SYSTEMPARTNER-Mitarbeiter aus Lüneburg erneut in verschiedenen Schulen die digitalen Wandtafeln der Firma LEGAMASTER installieren und damit die Einrichtungen ins digitale Zeitalter „beamen“.
Konkret führte uns der Weg dabei nach:

  • Grundschule Radbruch
  • Grundschule Vögelsen
  • Grundschule Horburg
  • Grundschule Bardowick

Entsprechend unserer Philosophie hatten wir zuvor in persönlichen Vor-Ort-Terminen die jeweilige Situation eruiert, um letztlich auch ein passgenaues Produkt zu liefern. Mit den neuen digitalen Whiteboards hält nun die Digitalisierung in den jeweiligen Klassenräumen und Schulen Einzug.

Damit beenden sie eine Zeit, die schon den Schulanfängerinnen und -anfängern an den Grundschulen teilweise surreal erscheinen musste. Denn bislang erlebten sie in den Klassenzimmern eine Situation, die sie erst im späteren Geschichtsunterricht als Relikt aus längst vergangenen Zeiten kennenlernen sollten: Personen die mit einem Stück Kreide etwas an eine Wandtafel schreiben. Dabei wachsen die aktuellen Generationen längst in einer digitalen Welt auf. Sie kennen die Vorteile digitaler Kommunikation, sind mit dem Internet vertraut und haben in den allermeisten Fällen keinerlei Berührungsängste auch mit neuen digitalen Erlebniswelten. Genau diese bieten die digitalen Whitebords.

Letztlich sind sie dabei sowohl für die Lehrkräfte wie auch die Lernenden nicht nur ein Schritt aus der „Kreidezeit“ in die digitalisierte Schule. Digitale Wandtafeln bieten vielmehr eine in Klassenräumen bislang ungeahnte Vielfalt an gegenseitigen Interaktionsmöglichkeiten und zusätzlichen individuellen Vorteilen. So können Lehrerinnen und Lehrer im digitalisierten Klassenzimmer jederzeit den aktuellen Arbeitsstand sogar mehrerer Schülerinnen und Schüler von deren Tabletts an der Tafel erscheinen lassen und gemeinsam mit der Klasse besprechen. Auch müssen die Schüler nicht zwingend an die Tafel kommen, um Aufgaben zu lösen. Eine für nicht wenige der Kinder und Jugendlichen oft schwierige Situation – vorn stehen und sich den Blicken aller ausgesetzt fühlen. Sie können vielmehr am Platz bleiben, und die Aufgabe von dort aus lösen.

Für die Lehrkräfte bietet sich zudem die Möglichkeit, ihr Lehr-, Lern- und Anschauungsmaterial digital aufzubereiten und auf dem Schulserver oder in einer Online-Lernplattform zu organisieren. So ist es möglich, auch in späteren Unterrichtsstunden noch auf frühere Tafelbilder zurückzugreifen und am digitalen Whiteboard „erscheinen“ zu lassen. Inhalte lassen sich so schnell und komfortabel nochmals in Erinnerung rufen oder, ist man in der vergangenen Stunde nicht ganz zum Ende gekommen, anhand des selben digitalen Tafelbildes abschließend vermitteln. Auch besteht die Möglichkeit, vertiefende oder grafische Darstellungen (Kartenmaterial, Bildmaterial, Videos) aus dem Internet zur besseren Veranschaulichung in das aktuelle Tafelbild zu integrieren. Umfangreiche Technikaufbauten, oder ein „Abwischen“ und zeitintensives (Neu-)Anschreiben des Tafelbildes entfallen nun durch die Arbeit mit dem digitalen Whiteboard. Es besteht sogar die Möglichkeit, Tafelbilder auszudrucken oder auch digital zu versenden. So können auch erkrankte oder aus
anderen Gründen fehlende Schülerinnen und Schüler den Unterrichtsstoff problemlos nachverfolgen. Sogar eine Mitarbeit von zu Hause aus ist denkbar.

Für die Schulen bedeutet dies übrigens eine deutliche Raumersparnis. Kartenräume oder Flächen, die für das Abstellen von Overhead-Projektoren, Videorekordern, Beamern, umfangreichen Mediensammlungen o.ä. benötigt wurden, entfallen. All dies lässt sich durch unkomplizierte Medienwechsel auf der digitalen Wandtafel im digitalen Klassenzimmer darstellen und ist auf Servern egal welcher Art platzsparend abgelegt.

Eine echte Win-Win-Situation also, die sich nun für die Schülerinnen und Schüler aber auch die Lehrkräfte an den Schulen ergibt, in denen wir in den vergangenen Tagen und Wochen unsere digitalen Wandtafel-Lösungen – digitale Whiteboards also für den Unterrichtseinsatz – installieren konnten. Und natürlich lassen wir die Schulen nun nicht allein. Gemäß unserer Philosophie, einer ganzheitlichen IT-Betreuung steht unser Team von SYSTEMPARTNER den Schulen auch mit umfangreichem Service und fachkundiger Beratung zur Seite.

Hinweis zu Digitalpakt

Möglich macht diesen doch deutlichen Sprung aus der „Kreidezeit“ in die Welt der digitalen Schule derzeit vor allem der DigitalPakt, durch den mehrere Milliarden Euro deutschlandweit zum Zweck der Digitalisierung in die Schulen fließen.

Noch immer wissen allerdings gar nicht alle Schulen vom DigitalPakt an sich und vor allem von den zahlreichen Möglichkeiten, die dieser bietet, die Schulen in eine digitale Zukunft zu „beamen“. Daher möchten wir die Gelegenheit für einen kurzen Blick auf den DigitalPakt Schule richten, in dem der Bund 6,5 Milliarden Euro ergänzt um entsprechende Landesmittel zur Verfügung stellt.

Der DigitalPakt soll die Schulen in ganz Deutschland in das Digitalzeitalter führen. Als Infrastrukturprogramm fördert er so die Digitalisierung an den Schulen auch in Norddeutschland. Von der WLan-Infrastruktur über mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte bis hin zu digitalen Witheboards wird es so möglich, die reale digitale und mediale Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler infrastrukturell endlich auch in die Schulen zu holen. Digitalisierung der Schulen beendet daher die Versinnbildlichung der Geschichte in den Klassenzimmern. Lehrkräfte müssen nicht mehr mit Kreidestücken an Tafeln schreiben. Sie können vielmehr mit moderner digitaler Infrastruktur Lehr- und Lerninhalte interaktiv vermitteln und sogar zu den Schülerinnen und Schülern transportieren, die nicht am Unterricht teilnehmen können.

Damit auch Ihre Schule diesen wichtigen Schritt in Richtung Zukunft gehen kann, können (und müssen) die erforderlichen Gelder beim jeweiligen Bundesland beantragt werden. Hier unterscheiden sich die zur Verfügung stehenden Finanzvolumina wie auch die mit einer Förderung der Digitalisierung an Schulen verbundenen Bedingungen von Bundesland zu Bundesland. Gleich ist allerdings, dass eine Schule selbst keinen Antrag stellen kann. Dies müssen die jeweiligen Schulträger übernehmen. Diese allerdings haben inzwischen viel Erfahrung mit dieser Thematik gewonnen, so dass der Weg keine größeren bürokratischen Stolperfallen mehr mit sich bringt.

 

EIN LÄNDERÜBERBLICK FÜR DEN NORDEN

Niedersachsen

470 Mio Euro des DigitalPakt Schule kommen in Niedersachsen aus Bundesmitteln und 52 Mio Euro aus Landesmitteln. Damit stehen für Digitalisierungs-Infrastruktur wie digitale Whitebords bzw. digitale Wandtafeln, W-Lan-Infrastruktur, mobile Endgeräte u.v.m. mehr als halbe Milliarde Euro zur Verfügung.

Wer kann in Niedersachsen vom DigitalPakt Schule profitieren?

  • Träger kommunaler öffentlich allgemeinbildender und berufsbildender Schulen jeweils für ihre Schulen
  • Träger finanzhilfeberechtigter allgemeinbildender sowie berufsbildender Ersatzschulen im Sinne von § 149 Abs. 1 NSchG, Träger von Ersatzschulen nach § 154 NSchG, Träger der anerkannten Ergänzungsschulen nach § 161 Abs. 3 NSchG.
  • Träger von Pflegeschulen nach § 9 Pflegeberufegesetz (PflBG).

Weiterführender Link:
https://edkimo.com/app/uploads/Foerderrichtline-DigitalPakt-Schule-Niedersachsen_2019.pdf

Ansprechpartner:
https://digitaleschule.niedersachsen.de/startseite/forderung/fachteam_digitalpakt/das-wichtigste-auf-einen-blick-177055.html

 

Schleswig-Holstein

189 Millionen Euro der zur Verfügung stehenden Digitalpakt-Mittel stammen in Schleswig-Holstein aus Bundesmitteln. Das Land muss diesen Betrag gemäß der Vereinbarung zwischen den Bundesländern und dem Bund mindestens um zehn Prozent aufstocken.

Wer kann in Schleswig-Holstein vom DigitalPakt Schule profitieren?

  • kommunale Träger der öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein
  • Den vorab genannten gleichgestellt sind Träger im Sinne des § 95 Abs. 2 und des § 146 Abs. 3 Satz 1 des Schulgesetzes S-H

Weiterführender Link:
https://edkimo.com/app/uploads/Foerderrichtline-DigitalPakt-Schule-Schleswig-Holstein_2019.pdf

Ansprechpartner:
https://dpakt.schleswig-holstein.de/

 

Hamburg

In Hamburg beträgt das zur Verfügung stehende Gesamtvolumen der Mittel des Digitalpakt Schule 156 Mio Euro. Dabei stellt der Bund 128 Mio Euro zur Verfügung. Die Freie und Hansestadt Hamburg erhöht den Betrag um 28 Mio Euro.

Wer kann in der Freien und Hansestadt Hamburg vom DigitalPakt Schule profitieren?

  • Allgemeinbildende Schulen
  • Berufsbildende Schulen
  • Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung als Einrichtung der Lehrerbildung der zweiten und dritten Phase

Weiterführender Link:
https://edkimo.com/app/uploads/Foerderrichtline-DigitalPakt-Schule-Hambug_2019.pdf

Ansprechpartner: schulinformationszentrum@bsb.hamburg.de

 

Bremen

Die Freie Hansestadt Bremen erhält im Rahmen des Digitalpakt Schule insgesamt 48 Mio Euro an Bundesmitteln.

Wer kann in der Freien Hansestadt Bremen vom DigitalPakt Schule profitieren?

  • als Schulträger die Stadtgemeinde Bremen, die Stadtgemeinde Bremerhaven und die Träger von staatlich genehmigten Ersatzschulen im Land Bremen, die nach § 20 Absatz 1 des Gesetzes über das Privatschulwesen und den Privatunterricht (Privatschulgesetz) einen Zuschuss erhalten
  • anerkannte Träger von Pflegeschulen

Weiterführende Links:
https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.135333.de&asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d
https://www.lis.bremen.de/medien/it_infrastruktur/digitalpakt_schule-150562

Ansprechpartner:
https://www.lis.bremen.de/medien-31979

 

Mecklenburg-Vorpommern

Aus Bundesmitteln erhält das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des Digitalpakt Schule 100 Mio Bund. Das Land selbst stockt diesen Betrag um 10 Mio Euro auf.

Wer kann in Mecklenburg-Vorpommern vom DigitalPakt Schule profitieren?

  • Träger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft gem. § 103 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 in Verbindung mit § 104 des Schulgesetzes MV
  • Schulträger von staatlich genehmigten Ersatzschulen gem. § 116 Absatz 2 in Verbindung mit § 118 des Schulgesetzes MV

Weiterführender Link:
https://www.lfi-mv.de/foerderungen/digitalpakt-schulen-2019-bis-2024/

Ansprechpartner:
https://www.lfi-mv.de/foerderungen/digitalpakt-schulen-2019-bis-2024/